Abschlusszeugnis:
Scan des Originals ihres qualifizierenden Abschlusszeugnisses
Bitte gehen Sie sicher, dass Sie das Originalzeugnis einscannen.
Gemäß der Qualifikationsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst reicht eine beglaubigte Kopie oder Abschrift nicht aus.
Wir behalten uns vor, Ihre Unterlagen im Original zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort zu prüfen.