Informationen zum Studium
- Die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 beginnt am 2. November 2020 und endet am 13. Februar 2021.
- Der Studienbetrieb findet ab dem 30. November 2020 online statt. Über die Modalitäten informieren die jeweiligen Moodle-Kurse.
Rückmeldung für das Sommersemester 2021
- Die Rückmeldung für das SoSe 2021 findet ab sofort bis Montag, 15. Februar 2021, ausschließlich online statt.
Prüfungen und Termine
- Seminar- und Prüfungszeugnisse aus dem Sommersemester 2020 werden Ihnen im Laufe des Wintersemesters per Post zugesandt. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Nachfragen ab.
- Die Prüfungen am Ende des Wintersemesters beginnen am 15. Februar 2021 und enden am 5. März2021.
- Weitere Informationen zu den Prüfungen finden hier.
Services & Kontakt
- Die Hochschule für Philosophie München ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
Viele Services können Sie digital Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen/Anliegen an die unten genannten Kontaktpersonen. - Studienberatungen werden nur noch per Telefon oder Email durchgeführt.
- Click&Collect-Ausleihe ist für Studierende und Lehrende ab dem 8.2.2021 wieder möglich. Lesesaal und Gruppenarbeitsraum bleiben geschlossen. Weitere Informationen in einem FAQ unter: www.hfph.de/corona-leihverkehr
Kontaktpersonen
- Einschreibung: Siegrun Jäger (siegrun.jaeger@hfph.de)
- Prüfungen: Huberta Hein (huberta.hein@hfph.de)
- Beratung: Tutoren (tutoren@hfph.de)
- Bibliothek: Kathrin Czychi (bibliothek@hfph.de)
- Hochschulkommunikation: Dr. Ludwig Jaskolla (ludwig.jaskolla@hfph.de)
Allgemeine Hinweise für Hochschulmitglieder
Zutritt zu den Gebäuden der HFPH
Der Zutritt zu den Gebäuden der HFPH ist grundsätzlich nur eingeschriebenen Studierenden, Lehrenden und sonstigen Beschäftigten der Hochschule gestattet. Ausnahmen gelten für Gäste von Beschäftigten der Hochschule oder im Rahmen von sonstigen Veranstaltungen, die keine Lehrveranstaltungen sind.
Der Zutritt für Nutzer*innen der Bibliothek beschränkt sich auf die Servicetheke der Bibliothek im 1. Obergeschoss von Haus 33.
Die Inhaber*innen eines gültigen Bibliotheksausweises dürfen die Bibliothek zu den geltenden Ausleihzeiten zum Zweck der Ausleihe und Rückgabe aufsuchen. Der Lesesaal bleibt im Wintersemester geschlossen.
Erkrankte Personen und Verdachtsfälle
Vom Betreten der Hochschule sind Personen ausgeschlossen, die
- in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten oder
- Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen. Ausgenommen sind Personen, deren Symptome auf eine Allergie zurückzuführen sind und die dazu auf Nachfrage auch eine ärztliche Auskunft vorlegen können.
- die gemäß der jeweils gültigen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) verpflichtet sind sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Ausgenommen sind im Fall von b) und c) Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der Hochschule vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Vorlage an die Hochschule vorgenommen worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein sog. „Antikörpertest“ nicht ausreichend ist.
Abstandsgebot und Maskenpflicht
Im gesamten Hochschulgebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht).
Auch auf den Außenflächen herrscht Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Hygiene
Jeder und jede ist gehalten, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Husten und Niesen nur in die Armbeuge) zur Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen.
Es wird gebeten, sich beim Betreten der Hochschule die Hände zu desinfizieren. An den Eingängen und in den Unterrichtsräumen stehen Spender mit Handdesinfektionsmitteln bereit.
Benutzung von WCs und Aufzügen
Die WC-Räume dürfen maximal von zwei Personen gleichzeitig betreten werden.
Die Aufzüge dürfen nur von Einzelpersonen benutzt werden.