Auslands-Stipendien

Ab 1. Januar 2015 vergibt die Hochschule zwei DAAD-Stipendien für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland, eines davon im Bereich der praktischen Philosophie mit dem Schwerpunkt Völkerverständigung. Zusätzlich kann die Hochschule ein Ergänzungs-Stipendium vergeben, das Studierenden ein Auslandsemester an einer jesuitischen Einrichtung ermöglicht.

Beide Stipendien beinhalten eine Reisekostenpauschale und ein Stipendium für ca. fünf Monate, die sich in der Höhe an dem jeweiligen Zielort orientiert (siehe die verbindliche Liste des DAAD, Studiengebühren können nicht übernommen werden) . Pro Stipendiat stehen entsprechend max. 2250 € zur Verfügung – je nach gewähltem Zielort. Die Stipendien können mit dem Ergänzungs-Stipendium kombiniert werden.

Die beiden Stipendien haben einen unterschiedlichen inhaltlichen Fokus:

  • Typ A: Stipendium für einen Auslandsaufenthalt zu einem philosophischen Studium unabhängig der philosophischen Teildisziplin an einer nichtdeutschen Universität oder für ein beliebiges Praktikum (auch in Kombination von Studium und Praktikum)

  • Typ B: Stipendium für einen Auslandsaufenthalt zu einem Studium im Bereich der praktischen Philosophie mit dem Schwerpunkt Völkerverständigung an einer nichtdeutschen Universität oder für ein beliebiges Praktikum (auch in Kombination von Studium und Praktikum). Zu möglichen Themenfelder gehören alle Gebiete der praktischen Philosophie (Ethik, Sozial- und Rechtsphilosophie, politische Philosophie) mit globalen Bezügen, interkulturelle Philosophie, Religionsphilosophie im globalen Kontext usw.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Michael Reder.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für beide Stipendien sind:

  • Überzeugendes Vorhaben (d.h. Angabe der möglichen Fächer, Themen oder Dozenten, die im Zielland für Sie relevant sind)
  • gute Studienleistungen
  • ausreichende Sprachkenntnisse
  • Befürwortung durch mindestens einen Lehrenden der Hochschule

Bewerbungsfristen

  • bis zum 15. Oktober für einen Aufenthalt im Sommersemesters im folgenden Jahr
  • bis zum 15. April für einen Aufenthalt im Wintersemester im folgenden Jahr

Einzureichende Unterlagen:

  • Höchstens zweiseitiges Motivationsschreiben, in dem Sie Ihr Vorhaben darstellen, inkl. die Einordnung in Ihre sonstigen Studienziele
  • Nachweis der betreffenden Sprachkenntnisse (nachgewiesen durch Schulzeugnisse oder entsprechende andere Nachweise)
  • Übersicht über die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen
  • Nennung eines befürwortenden Lehrenden
  • Bestätigung der aufnehmenden Universität bzw. falls noch nicht vorhanden zumindest der Bewerbungsantrag.

Die Unterlagen reichen Sie bitte digital ein bei Prof. Dr. Michael Reder.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch um einen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland bemühen müssen. Falls Bedarf dazu besteht, können wir Sie nach erfolgreicher Stipendienauswahl gerne weiterberaten.

Auswahlgremium

Prof. Dr. Reder und Dr. Dina Brandt entscheiden über die Vergabe des Stipendiums.