Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu, wie der Bewerbungsprozess für das Deutschlandstipendium an der HFPH abläuft.
1. Schritt: Einreichen der Bewerbung
Die Ausschreibung von Deutschlandstipendien erfolgt an der HFPH jährlich zum Wintersemester zwischen September und Oktober.
Studierende können sich über ein Online-Formular [der Link wird zum Bewerbungszeitraum freigeschaltet] bewerben, das rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht wird.
Über das Online-Formular müssen folgende Informationen eingereicht werden:
Bei Studienanfänger*innen: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach wichtigen Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der HFPH berechtigt.
Bei immatrikulierten Studierenden: Die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung. Für Studierende eines Master-Studiengangs kann auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums zählen.
praktische bzw. berufliche Erfahrungen
besonderes gesellschaftliche Engagement
Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten)
Zusätzlich zu den Angaben im Online-Formular können Dateien mit dem Ziel hochgeladen werden, die Angaben zu akzentuieren, unterstreichen, detaillieren und zusätzliche, bewerbungsrelevante Sachverhalte, die nicht aus dem Online-Formular hervorgehen, darzulegen.
2. Schritt: Auswahlprozess
Um zu einer fairen Auswahlentscheidung zu gelangen, wird eine Auswahlkommission gebildet, die aus dem Studiendekan/der Studiendekanin, einem Vertreter der Studierenden, einem Vertreter der Lehrenden, der Frauenbeauftragten und dem Kanzler/der Kanzlerin (beratend) besteht.
Die Auswahlkommission trifft aus allen eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl. Die Begutachtung der Bewerbung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes.
Die Fördergeber können auf Wunsch eine beratende Funktion ausüben und erhalten in diesem Fall die Bewerbungen in anonymisierter Form.
Die Auswahlkommission erstellt eine Rangliste der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber.
3. Schritt: Rückmeldung
Nach der Entscheidung der Auswahlkommission erhalten alle Bewerber*innen eine Rückmeldung, welche per E-Mail verschickt wird (etwa vier Wochen nach Bewerbungsschluss).
Erst wenn Studierende einen Förderplatz erhalten haben, wird die Verwaltung gegebenenfalls die gemachten Angaben überprüfen. Zu diesem Zweck können auch Unterlagen nachgefordert werden.