Bewerbung für die Förderung

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu, wie der Bewerbungsprozess für das Deutschlandstipendium an der HFPH abläuft.

1. Schritt: Einreichen der Bewerbung

  • Die Ausschreibung von Deutschlandstipendien erfolgt an der HFPH jährlich zum Wintersemester zwischen September und Oktober.
  • Studierende können sich über ein PDF-Formular [Vielen Dank für ihre Bewerbungen!] bewerben, das rechtzeitig auf dieser Website veröffentlicht wird.
  • Über das Formular müssen folgende Informationen eingereicht werden:
    • Bei Studienanfänger*innen: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach wichtigen Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der HFPH berechtigt.
    • Bei immatrikulierten Studierenden: Die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung. Für Studierende eines Master-Studiengangs kann auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums zählen.
    • praktische bzw. berufliche Erfahrungen
    • besonderes gesellschaftliche Engagement
    • Motivationsschreiben (max. 1,5 Seiten)
    • Lebenslauf
  • Zusätzlich zum Formular können auch noch weitere Dateien mitgeschickt werden, die Angaben zu akzentuieren, unterstreichen, detaillieren und zusätzliche, bewerbungsrelevante Sachverhalte, die nicht aus dem PDF-Formular hervorgehen, darzulegen.
  • Das PDF-Formular mit allen weiteren Dokumenten werden an phillip.munteanu@hfph.de geschickt.

2. Schritt: Auswahlprozess

  • Um zu einer fairen Auswahlentscheidung zu gelangen, wird eine Auswahlkommission gebildet, die aus dem Studiendekan/der Studiendekanin, einem Vertreter der Studierenden, einem Vertreter der Lehrenden, der Frauenbeauftragten und dem Kanzler/der Kanzlerin (beratend) besteht.
  • Die Auswahlkommission trifft aus allen eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl. Die Begutachtung der Bewerbung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes.
  • Die Fördergeber können auf Wunsch eine beratende Funktion ausüben und erhalten in diesem Fall die Bewerbungen in anonymisierter Form.
  • Die Auswahlkommission erstellt eine Rangliste der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber.

3. Schritt: Rückmeldung

  • Nach der Entscheidung der Auswahlkommission erhalten alle Bewerber*innen eine Rückmeldung, welche per E-Mail verschickt wird (etwa vier Wochen nach Bewerbungsschluss).
  • Erst wenn Studierende einen Förderplatz erhalten haben, wird die Verwaltung gegebenenfalls die gemachten Angaben überprüfen. Zu diesem Zweck können auch Unterlagen nachgefordert werden.