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Zukünftige Generationen. Aktuelle Fragen intergenerationeller Gerechtigkeit

Hauptseminar 2-stdg. Dienstag, 17–19 Uhr
Raum: Seminarraum 3
Termine: ab 12.4.2016
BA: III/2, WP/6
MAkons: III (EG)
MA-Ethik: III
MA-IB: III (VV, PB-T), IV
Mag: F8, F11

Thematik

Im Jahr 1992 trat ein 12-jähriges Mädchen, Servern Cullis-Suzuki, vor die Delegierten des ersten Rio-Gipfels und verkündet: „I am here to speak for all the generations to come.“ Sie stellte sich als Repräsentantin zukünftiger Generationen vor. Ein entscheidender Punkt ihrer Rede war ihre Sorge um unseren Planeten: Die Möglichkeiten der Zerstörung, die Cullis-Suzuki hier ansprach, sind gravierend – und sie zeigen ein Problem auf, das darüber hinausgeht: Das Problem der Unwissenheit darüber, wie zerstörte Güter wiedergebracht werden können. Dies verweist auf eine zeitliche Dimension des Problems. Die Zerstörungen der Umwelt werden zu großen Teilen erst in der Zukunft relevant.

Mit dieser Veränderung der Umwelt geht das erste Mal in der Geschichte auch ein Bewusstsein darüber einher, dass zukünftige Generationen eines besonderen Schutzes bedürfen. Um zukünftigen, negativen Effekte vorzubeugen ist ein heutiger Schutz bzw. die Vermeidung zukünftigen Schadens durch aktuelle Handlungen, notwendig. Gerade die Debatte um Nachhaltigkeit, die ein prominentes Paradigma der politischen aber auch philosophischen Debatte der letzten Jahre darstellt, beinhaltet den Diskurs über den Schutz zukünftiger Generationen. Dieser Schutz wird heute als Staatsaufgabe wahrgenommen.

Das Seminar wird sich mit der Debatte um intergenerationelle Gerechtigkeit auseinandersetzten. Dazu wird zunächst mit einer Einführung in die Problemstellung begonnen. Darauf aufbauend werden sowohl das sogenannte Non-Identity-Problem und das Problem der Reziprozität aufgegriffen. Zum Schluss werden rechtliche und institutionelle Lösungsansätze aufgegriffen und gemeinsam mit den Studierenden erarbeitet und analysiert.

Ziele

Ziel dieses Seminars ist es, die vielfältigen ethischen aber auch politisch-philosophischen Fragen zu erörtern, die sich im Kontext der intergenerationellen Gerechtigkeit stellen. Damit wird zum einen in eine philosophische Vorgehensweise eingeführt, zum anderen wird ein Zugang zu unterschiedlichen umweltethischen, rechts- und politisch-philosophischen Positionen eröffnet.

Methode

Gliederung:

Jede Sitzung behandelt einen Aspekt der intergenerationellen Gerechtigkeit (Konzeptionelle Klärung, Fragestellung, theoretische und angewandte Probleme intergenerationelle Gerechtigkeit), wobei der Schwerpunkt auf systematischen ethischen Fragestellungen liegt (Bezug zu Rechten insbesondere Menschenrechten, Gerechtigkeitsdebatte, mögliche Begründungen eines Anspruchs zukünftiger Generationen, institutionelle Einbindung). Die Verteilung der Themen erfolgt in der ersten Sitzung.

Seminarplan:

• 12.4. Inhaltliche und methodische Einführung

• 19.4. Zeitliche Reichweite der Zukunftsverantwortung

• 26.4. Wie viel schulden wir zukünftigen Generationen?

• 03.5. Welchen Status haben zukünftige Personen?

• 10.5. Zukünftige Personen und Instituionen

• 24.5. All-Affected-Principle

• 31.5. Non-Identity-Problem I

• 07.6. Non-Identity-Problem II

• 14.6. Inter- vs intragenerationelle Gerechtigkeit

• 21.6. Repräsentation zukünftiger Generationen

• 28.6. Abschlussdiskussion:

Methode:

Gemeinsame Erarbeitung und Diskussion der Texte mit thesenartigen Inputs einzelner Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Zur Vorbereitung werden Texte mit einigen Leitfragen verteilt, welche die Teilnehmenden gründlich vorbereiten. Zu jeder Seminareinheit wird ein Forumsbeitrag erstellt zum Text erstellt. Dieser kann bestehen aus: Einem Kommentar, einer ausgearbeiteten Fragestellung oder einer ausgeführten Thesen.

Voraussetzungen

Sorgfältige Vorbereitung der Textgrundlagen anhand von Leitfragen. Bereitschaft zur Erarbeitung von begründeten Thesen. Präsenzpflicht.

Hinweis:

Einige der Texte sind in englischer Sprache verfasst.

Qualifikation

Schriftliche Arbeit.